Danach ist bei einem massgebenden Verlust von - Fr. 333'548.-- lediglich der Minimalbeitrag von Fr. 488.-- geschuldet. Die dagegen eingereichte Einsprache mit dem Antrag, der Versicherte sei weiterhin als Selbständigerwerbender zu betrachten, hiess die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 19. November 2014 teilweise gut, indem sie die NE-Verfügungen 2010 und 2011 vom 9. April 2014 sowie die gleichentags ergangene SE-Verfügung aufhob (Dispositiv Ziff. 1). Gleichzeitig wurde dem Einsprecher mit dem Einspracheentscheid eine korrigierte NE-Beitragsverfügung 2011 vom 18. November 2014 zugestellt (Dispositiv Ziff. 2).