Gleichentags erliess die Ausgleichskasse zwei NE-Verfügungen (Beiträge Nichterwerbstätige) für die Beitragsperioden 2010 und 2011. Gestützt auf das von der Steuerbehörde gemeldete Reinvermögen von Fr. 17'400'000.-- bzw. Fr. 15'850'000.-- (je halbiert) setzte sie die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf Fr. 9'908.60 (2010) und Fr. 10'119.60 (2011) sowie die Verzugszinsen auf Fr. 1'622.55 (2010) und Fr. 1'151.10 (2011) fest. Ebenfalls am 9. April 2014 erliess die Ausgleichskasse eine SE-Verfügung (Beiträge Selbständigerwerbende) für die Beitragsperiode 2011. Danach ist bei einem massgebenden Verlust von - Fr. 333'548.-- lediglich der Minimalbeitrag von Fr. 488.-- geschuldet.