Mit Schreiben vom 9. April 2014 teilte die Ausgleichskasse A mit, gemäss den Steuermeldungen resultierten seit Jahren nur Verluste aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit. Nach der Verwaltungspraxis gälten Personen, die während Jahren eine Tätigkeit von geringer wirtschaftlicher Bedeutung ausübten und aus dieser kein Einkommen erzielten, sozialversicherungsrechtlich als nichterwerbstätig. Gleichentags erliess die Ausgleichskasse zwei NE-Verfügungen (Beiträge Nichterwerbstätige) für die Beitragsperioden 2010 und 2011.