Gestützt auf die Anmeldung für Selbständigerwerbende erfasste ihn die Ausgleichskasse Luzern als beitragspflichtiges Mitglied und setzte seine persönlichen Sozialversicherungsbeiträge als Selbständigerwerbender für die Beitragsperioden 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 auf den Minimalbeitrag fest, da in allen Jahren hohe Verluste ausgewiesen waren. Mit Schreiben vom 9. April 2014 teilte die Ausgleichskasse A mit, gemäss den Steuermeldungen resultierten seit Jahren nur Verluste aus seiner selbständigen Erwerbstätigkeit.