{"Signatur": "LU_KG_003", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2015-08-05", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_KG_003_5V-15-15_2015-08-05.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10431", "Checksum": "ccd39688047eae695825636d2aa35fcf"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["5V 15 15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 3. Abteilung 05.08.2015 5V 15 15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Kantonsgericht 3. Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  3. Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  3. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ein Künstler, der mit seiner Tätigkeit seit Jahren keine Gewinne und kaum Erträge, sondern nur Verluste erwirtschaftet hat, ist beitragsrechtlich als Nichterwerbstätiger zu qualifizieren. | Art. 4 Abs. 1 AHVG, Art. 10 Abs. 1 AHVG. | Alters- und Hinterlassenenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:11:11", "Checksum": "cb3233686c5e1447b177b3266033ac7f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Kantonsgericht 3. Abteilung 05.08.2015 5V 15 15\nRegeste:\nEin Künstler, der mit seiner Tätigkeit seit Jahren keine Gewinne und kaum Erträge, sondern nur Verluste erwirtschaftet hat, ist beitragsrechtlich als Nichterwerbstätiger zu qualifizieren. | Art. 4 Abs. 1 AHVG, Art. 10 Abs. 1 AHVG. | Alters- und Hinterlassenenversicherung\n\n\n3.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ausgleichskasse – aufgrund der langjährigen Verluste – der künstlerischen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu Recht keinen erwerblichen Charakter zugemessen und sie als Liebhaberei qualifiziert hat. Liegt keine Erwerbstätigkeit vor, unterliegt der Beschwerdeführer in der hier strittigen Beitragsperiode 2011 der Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger. |"}