Insofern waren die Bedenken des Gerichts gerechtfertigt. Die IV-Stelle hat somit auf ein RAD-Gutachten abgestellt, welches die Anforderungen an eine medizinische Beurteilungsgrundlage nicht erfüllt, was als Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes zu werten ist. Sie hat deshalb die Kosten des Gerichtsgutachtens in der Höhe von Fr. 14'358.70 zu tragen. |