Nach dem Gesagten sind dem Beschwerdeführer angepasste Tätigkeiten im Anforderungsniveau 3 immerhin zu 80 % zumutbar. Das Zumutbarkeitsprofil (vgl. E. 7.4) erscheint nicht derart eingeschränkt, als dass anzunehmen wäre, der Versicherte könne lediglich einen unterdurchschnittlichen Lohn erzielen. Auch die Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche müssen als IV-fremd ausser Acht gelassen werden. Dass der Versicherte, der auf eine lange und erfolgreiche Erwerbskarriere zurückblicken kann, aufgrund seines Lebensalters im Vergleich zum Zentralwert der anwendbaren LSE-Tabelle lohnmässig benachteiligt wäre, ist ebenfalls nicht ersichtlich.