Da dem Versicherten gemäss den vorangehenden Erwägungen aufgrund seiner Einschränkungen die bisherige Tätigkeit wie auch andere höchst anspruchsvolle und schwierigste Arbeiten nicht mehr zumutbar sind, er aber über genügend Berufs- und Fachkenntnisse verfügt, auf die er in einer angepassten Tätigkeit zurückgreifen kann, ist vorliegend auf das Anforderungsniveau 3 abzustellen. Gemäss Tabelle TA1 der LSE 2010, Anforderungsniveau 3, betrug der Zentralwert für Männer im Total Fr. 5'909.--.