Die angefochtene Verfügung datiert vom 20. Oktober 2014. Erst kurze Zeit später am 22. Oktober 2014 erliess das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das IV-Rundschreiben Nr. 328, mit welchem die Weisung erteilt wurde, die LSE-Tabellen 2012 ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Rundschreibens auf alle Fälle anzuwenden, in welchen ein Einkommensvergleich durchzuführen sei. Folglich sind für den hier zu beurteilenden Fall noch die Tabellen der LSE 2010 heranzuziehen (vgl. BGer-Urteile 9C_699/2015 vom 6.7.2016 E. 5.2, 9C_664/2015 vom 2.5.2016 E. 5.3 und 9C_526/2015 vom 11.9.2015 E. 3.2.2).