Dasselbe Einkommen hätte er nach Angaben des Arbeitgebers ohne Gesundheitsschaden auch im Jahr 2013 erzielt. Gemäss den Lohnblättern kamen zu diesem Grundlohn noch weitere Lohnbestandteile wie Geschäftsfahrzeug, Umsatzprämie oder ein Beitrag an die Krankenkasse dazu. Dem IK-Auszug ist für das Jahr 2011 bei einer Erwerbsdauer von 9 Monaten ein Einkommen von Fr. 99'392.-- zu entnehmen, was einem Jahreseinkommen von Fr. 132'523.-- entspricht. Aus dem Lohnblatt 2012 ist sodann ein AHV-pflichtiger Lohn von Fr. 136'461.-- ersichtlich.