Es ist davon auszugehen, dass er im Zeitpunkt des Rentenbeginns als Gesunder weiterhin bei der O SA angestellt gewesen wäre. Folglich ist zur Berechnung des Valideneinkommens am zuletzt erzielten Einkommen anzuknüpfen. Da der Versicherte die Arbeitsstelle bei der N AG aus wirtschaftlichen Gründen verloren hatte, fällt der dort erzielte Lohn als Anknüpfungspunkt ausser Betracht. Gemäss Arbeitgeberfragebogen vom 19. März 2013 verdiente der Versicherte im Jahr 2011 Fr. 122'000.--. Dasselbe Einkommen hätte er nach Angaben des Arbeitgebers ohne Gesundheitsschaden auch im Jahr 2013 erzielt.