Mit Blick auf die lediglich leicht ausgeprägte psychische Störung, die erheblichen vorhandenen Ressourcen, welche insbesondere aus der Beurteilung der Fähigkeiten gemäss Mini-ICF hervorgehen, sowie das insgesamt eher hohe private Aktivitätsniveau erscheint eine Einschränkung von zunächst 40 % selbst in einer angepassten Tätigkeit nicht nachvollziehbar. Es entsteht der Eindruck, dass bei der gutachterlichen Einschätzung die Dekonditionierung des Versicherten aufgrund der vierjährigen Arbeitsabstinenz sowie die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt eine wesentliche Rolle spielten. Dies kann aus rechtlicher Sicht nicht ohne Weiteres übernommen werden.