7.4. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit ist hingegen Folgendes festzustellen: Prof. Dr. F wies zunächst auf die erheblichen vorhandenen Ressourcen des Beschwerdeführers hin. In der Folge hielt er dann aber fest, der Explorand sei mittlerweile knapp 4 Jahre aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen, weshalb sicherlich eine gewisse Dekonditionierung eingetreten sei, die nach medizinischen Kriterien allenfalls ein vorübergehendes Hindernis darstelle.