Auch die von Dr. C durchgeführten BVTs wurden von den Gerichtsgutachtern erheblich in Zweifel gezogen. Ob die einzelnen von Dr. C angewandten BVTs zuverlässige Ergebnisse lieferten oder überdimensioniert zur Anwendung gelangten, muss und kann vorliegend nicht entschieden werden. Fest steht jedenfalls, dass die elektrophysiologische Funktionsdiagnostik das Ergebnis der versicherungsinternen Abklärungen beeinflusste. Zudem lässt sich die Diagnose einer Aggravation gemäss den vorangehenden Erwägungen nicht aufrechterhalten. Damit vermag das RAD-Gutachten als Ganzes nicht zu überzeugen.