Insofern ist die Bedeutung der streitigen Untersuchungsmethoden zu relativieren. Auch im hier zu beurteilenden Fall dürften für die abschliessende Beurteilung des RAD-Arztes in erster Linie die Ergebnisse der psychiatrischen Exploration in Kombination mit den BVTs ausschlaggebend gewesen sein. Den Hirnstrommessungen kamen aber immerhin bei der Diagnosestellung des Burn-out-Syndroms eine wesentliche Rolle zu, was nach dem Gesagten nicht haltbar ist. Auch die von Dr. C durchgeführten BVTs wurden von den Gerichtsgutachtern erheblich in Zweifel gezogen.