Das Gerichtsgutachten von Prof. Dr. F erfüllt die Anforderungen an eine beweiskräftige Expertise (vgl. E. 2.5). Es handelt sich um ein für die streitigen Belange umfassendes Gutachten, das auf einer persönlichen psychiatrischen Untersuchung und einer neuropsychologischen Exploration mit verschiedenen Tests durch Prof. Dr. G beruht, die geklagten Beschwerden des Versicherten berücksichtigt und in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben wurde. Weiter leuchten die Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation ein. Schliesslich sind die Schlussfolgerungen von Prof. Dr. F begründet.