Betreffend die von Prof. Dr. G geäusserte Kritik hielt Dr. C fest, dass der Gerichtsgutachter von veralteten wissenschaftlichen Positionen ausgehe. Er berücksichtige weder die essentielle, aktuelle nordamerikanische Forschungsliteratur noch die mittlerweile auch im deutschsprachigen Raum publizierten Standardwerke. Schliesslich empfahl Dr. C der IV-Stelle, weiterhin auf seine bisherige Beurteilung abzustellen. 7. Das Gerichtsgutachten von Prof. Dr. F erfüllt die Anforderungen an eine beweiskräftige Expertise (vgl. E. 2.5).