Angesichts der Diskrepanz zwischen Beschwerdeschilderung und den eigenen Untersuchungsbefunden/Beobachtungen hätten mehrere BVTs zum Einsatz kommen müssen. Vor allem in der US-amerikanischen Versicherungsneuropsychologie werde standardmässig der Einsatz mehrerer BVTs empfohlen, um sicher zu gehen, dass keine falsch-negativen oder falsch-positiven Testergebnisse die Beurteilung verzerren würden. Ungeklärt bleibe im Weiteren die Diskrepanz zwischen den vom Versicherten geklagten massiven kognitiven Beschwerden und den erhobenen Befunden. Die Gerichtsgutachter hätten nach Ansicht von Dr. C den Beschwerdevortrag des Versicherten nicht ausreichend gewürdigt.