Die versicherungsmedizinisch-neuropsychologische Erfahrung zeige denn auch, dass Versicherte, die bei der ersten Testung massiv aggraviert hätten, bei einer Wiederholungstestung Monate später oft ein wesentlich moderateres Aggravationsverhalten an den Tag legen würden. Zudem hätten die Gerichtsgutachter – im Gegensatz zu ihm – lediglich einen, nicht näher benannten, BVT durchgeführt, dessen Ergebnisse im Übrigen nicht mitgeteilt worden seien. Angesichts der Diskrepanz zwischen Beschwerdeschilderung und den eigenen Untersuchungsbefunden/Beobachtungen hätten mehrere BVTs zum Einsatz kommen müssen.