Zunächst wies der RAD-Arzt darauf hin, dass rein auf der psychiatrischen Befundebene weitgehende Übereinstimmung zwischen den beiden Gutachten bestehe. Hingegen seien die neuropsychologischen Befunde nicht identisch, da der Versicherte bei den Untersuchungen in Z möglicherweise nicht aggraviert/simuliert habe. Die versicherungsmedizinisch-neuropsychologische Erfahrung zeige denn auch, dass Versicherte, die bei der ersten Testung massiv aggraviert hätten, bei einer Wiederholungstestung Monate später oft ein wesentlich moderateres Aggravationsverhalten an den Tag legen würden.