Prof. Dr. G führte weiter aus, dass bei Betrachtung der aktuellen Leistungsergebnisse insbesondere Diskrepanzen in der Diagnostik der Beschwerdevalidierung auffallen würden. Aktuell hätten keine diesbezüglichen Auffälligkeiten dokumentiert werden können, während bei Dr. C Inkonsistenzen beschrieben seien. Prof. Dr. G wies darauf hin, dass nach derzeitigem Entwicklungsstand eine wissenschaftlich abgesicherte Differenzierung zwischen Aggravation und Simulation nicht möglich sei. Dementsprechend konzentriere sich die Beschwerdevalidierung auf die Plausibilität der Beschwerden.