Die übrigen Leistungen hätten sich gesamthaft als unauffällig dargestellt. Qualitativ zeige sich ein neurokognitives Defizitmuster, welches nicht selten bei Patienten mit protrahierten affektiven Störungen vorzufinden sei. Zwar erlaube die insgesamt gute gesamtintellektuelle Ausstattung des Probanden im alltagspraktischen Bereich eine gewisse Kompensationsmöglichkeit; dennoch stünden die Symptome, insbesondere in ihrer Einbettung im psychiatrisch relevanten Gesamtbild, einer reibungslosen Ausführung der vom Versicherten bisher ausgeübten Tätigkeit im Weg.