In der Exploration hätten sich keine Hinweise auf formale oder inhaltliche Wahrnehmungs- oder Denkstörungen im Sinn eines psychotisch gefärbten Zustandsbildes oder Zwangsgedanken gefunden. Zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit führte Prof. Dr. G eine testpsychologische Untersuchung durch, inklusive einem nicht näher bezeichneten standardisierten und validierten Aggravations- und Simulationstest. Insgesamt konnte der Neuropsychologe im Bereich der Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung leichtgradige Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit feststellen. Die übrigen Leistungen hätten sich gesamthaft als unauffällig dargestellt.