In Bezug auf die erheblichen methodischen Fehler in der Auswertung und Interpretation der neuropsychologischen Verfahren verwies Prof. Dr. F auf die Ausführungen von Prof. Dr. G. 5.8. Im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung durch Prof. Dr. G trat eine Beschwerdefixiertheit des Versicherten bezogen auf die geschilderten Hirnleistungsstörungen zutage. Die Angaben hierzu seien aber auch bei eingehenderem Nachfragen eher oberflächlich und unpräzise geblieben. In der Exploration hätten sich keine Hinweise auf formale oder inhaltliche Wahrnehmungs- oder Denkstörungen im Sinn eines psychotisch gefärbten Zustandsbildes oder Zwangsgedanken gefunden.