Hier könnten sich durchaus diskriminierende Gruppeneigenschaften zeigen (z.B. ADHS, Demenz, etc.), die jedoch auf Einzelfälle bezogen klinisch keine Aussagekraft hätten. Entsprechend gebe es bislang nach bester Kenntnis des Referenten keine Fachgesellschaften, welche die genannten Methoden zur individualisierten klinischen Diagnostik empfehlen oder auch nur anerkennen würden. Aus Sicht von Prof. Dr. F sind die Verfahren im Rahmen einer Begutachtung als obsolet anzusehen und in keiner Weise validiert. Ausserdem sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgrund des praktisch fehlenden gutachterlichen Nutzens nicht vertretbar.