So sei nicht nachvollziehbar, wenn Dr. C – entgegen der Ansicht sämtlicher bisher involvierter Fachärzte – keines der vom Versicherten angegebenen Symptome als validiert ansehe. Als zentralen Kritikpunkt führte Prof. Dr. F an, es entstehe der Eindruck, dass Dr. C die Person des Exploranden und sein Krankheitsbild in keiner Weise erfasst habe. Beispielsweise werde die bei den anderen Fachärzten immer wieder seit 2009 beschriebene innere Unruhe, Ängstlichkeit und Getriebenheit klinisch nicht erfasst.