Zum Gutachten von Dr. B hielt Prof. Dr. F fest, dass das seit 2009 gut fachärztlich dokumentierte Krankheitsgeschehen schon rein zeitlich in keiner Weise durch ein Erschöpfungssyndrom erklärt sei. Dr. B habe bei seiner Argumentation in keiner Weise die bei dem Exploranden wesentlichen ätiologisch im Vordergrund stehenden Persönlichkeitsfaktoren mit krankheitswertiger Angstsymptomatik berücksichtigt. 5.7.2. Im Weiteren kritisierte Prof. Dr. F das Gutachten von RAD-Arzt Dr. C scharf. So sei nicht nachvollziehbar, wenn Dr. C – entgegen der Ansicht sämtlicher bisher involvierter Fachärzte – keines der vom Versicherten angegebenen Symptome als validiert ansehe.