Das Vorliegen von Anzeichen für Simulation oder Aggravation verneinte Prof. Dr. F. Er verwies auf die von Prof. Dr. G durchgeführten BVTs, die keine entsprechenden Hinweise ergeben hätten. Der Einsatz weiterer spezifischer Verfahren zur Beschwerdevalidierung sei aufgrund fehlender Indikation nicht erfolgt. Auffällig sei die unzutreffend niedrige Selbsteinschätzung der kognitiven Leistungen. Dies sei jedoch auf die diagnostizierten psychischen Störungen mit massiven Verzerrungen in der Selbstwahrnehmung bei depressivem Grundaffekt zurückzuführen und zentraler Bestandteil der psychischen Erkrankung.