Dabei dürfe es sich nicht um einen ausgeprägt kompetitiven Job mit erheblicher Stressexposition handeln. Wichtig sei auch, dass der Pflichten-/Aufgabenbereich gut definiert und auch begrenzt sei. Bezüglich Verlauf dieser Arbeitsfähigkeit müsse davon ausgegangen werden, dass sich nach den vorliegenden Berichten im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2013 ein gegenüber heute vergleichbarer Zustand im Sinn einer partiellen Remission entwickelt habe. 5.6. Das Vorliegen von Anzeichen für Simulation oder Aggravation verneinte Prof. Dr. F. Er verwies auf die von Prof. Dr. G durchgeführten BVTs, die keine entsprechenden Hinweise ergeben hätten.