Nichtsdestotrotz bestünden heute ausreichende Ressourcen, um in einer angepassten Tätigkeit wieder Fuss fassen zu können. 5.5 In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit hielt Prof. Dr. F fest, dass seiner Ansicht nach für die angestammte Tätigkeit als Pharmareferent bereits nach Austritt aus der Klinik H im Jahr 2009 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Aus rein psychiatrischer Sicht wäre aber eine Verweistätigkeit mit einem Pensum von zunächst 60 % mit dem Potential einer Erhöhung auf 80 % über etwa 2 Jahre zumutbar. Dabei dürfe es sich nicht um einen ausgeprägt kompetitiven Job mit erheblicher Stressexposition handeln.