Die Relevanz der Erkrankung ergebe sich aber aus der geschilderten Komorbidität unter Berücksichtigung der vorliegenden Persönlichkeitsproblematik. Diese Komorbidität sei von versicherungsmedizinischer Bedeutung, da heute davon auszugehen sei, dass eine Wiedereingliederung an dem angestammten oder an einem vergleichbaren Arbeitsplatz aufgrund der hohen Vulnerabilität und Rigidität des Exploranden mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederum eine schwerer wiegende psychische Störung auslösen würde. Dieses Muster lasse sich in der Krankheitsentwicklung ab 2009 nun mehrfach feststellen.