5.3. Prof. Dr. F prüfte sodann die Fähigkeiten des Versicherten, wobei er sich am Mini-ICF orientierte. Dabei stellte er durchaus vorhandene Ressourcen fest. Er wies aber gleichzeitig darauf hin, dass diese in Frage gestellt seien, sobald der Explorand dem angestammten, kompetitiven und stressbelasteten Arbeitsbereich ausgesetzt sei. 5.4. Zusammenfassend hielt der Gutachter fest, dass zwar nach offensichtlicher Remission der primär depressiven Symptomatik von einer grundsätzlich nur noch leichten psychischen Störung auszugehen sei. Die Relevanz der Erkrankung ergebe sich aber aus der geschilderten Komorbidität unter Berücksichtigung der vorliegenden Persönlichkeitsproblematik.