Spezifische Ängste hätten sich nicht explorieren lassen, wohl jedoch Zukunftsängste und ausgeprägte Versagensängste. 5.2. Diagnostisch ging Prof. Dr. F von einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig remittiert (ICD-10 F33.4), einer anderen gemischten Angststörung (ICD-10 F41.3) sowie von akzentuierten Persönlichkeitszügen mit führend zwanghaften, narzisstischen und ängstlich vermeidenden Anteilen (ICD-10 Z73.1; DD Persönlichkeitsstörung) aus. Aus neuropsychologischer Sicht habe Prof. Dr. G zudem leichtgradige Störungen der kognitiven Leistungsfähigkeit festgestellt.