5. Dem Gerichtsgutachten vom 11. Juli 2016 liegt eine psychiatrische Exploration durch Prof. Dr. F zugrunde, der zusätzlich eine neuropsychologische Untersuchung durch Prof. Dr. G, Neuropsychologe, Universität Z, veranlasste. 5.1. Nach ausführlicher Darstellung der Anamnese gab Prof. Dr. F den psychopathologischen Befund wieder. Der Explorand sei bewusstseinsklar, allseits orientiert und durchgehend kooperativ. Auf die gestellten Fragen werde klar Bezug genommen mit einer Tendenz zur Ausweitung. Der formale Gedankengang sei geordnet und immer nachvollziehbar. Die Rede erfolge fliessend, nach Wortwahl und Grammatik differenziert. Es bestehe kein Anhalt für formale Denkstörungen.