Eine qualitative Einschränkung sei aber zu definieren: Würde der Versicherte wieder einen ähnlich überfordernden Arbeitsplatz wie zuletzt antreffen, dann würde – bedingt durch die Vulnerabilität bei Beanspruchung durch die in diesem Zusammenhang wirksamen Stressoren – eine rasche Überlastung und Dekompensation drohen. Durch Studien sei belegt, dass die Auslöseschwelle für depressive Rezidive in solchen Situationen sehr niedrig sei. Daher sei eine seinem Ausbildungsprofil entsprechende Aussendiensttätigkeit mit klar strukturierten Aufgaben zumutbar.