Der Versicherte leide unter einem Burn-out-Syndrom. 3.7.5. Ferner wies Dr. C auf diverse Mängel im Gutachten von Dr. B hin. Dieser habe sich nicht ausreichend auf Echtzeitdokumente gestützt. Um seine gravierend von der Beurteilung des behandelnden Psychiaters abweichende Einschätzung zu fundieren, hätte er entsprechende Klinikberichte anfordern und einsehen müssen. Dr. C kritisierte zudem, dass Dr. B keine objektivierende testpsychologische Diagnostik durchgeführt habe. Er hielt dafür, dass aufgrund der Aktenlage die im Jahr 2009 diagnostizierte depressive Episode nachvollziehbar sei.