Zu diesem Ergebnis gelangte er einerseits aufgrund einer klassischen klinisch-psychiatrischen Simulations-/Aggravationsdiagnostik nach Klaus Foerster und andererseits mit den Methoden der neuropsychiatrisch-neuropsychologischen Malingering-Diagnostik anhand des Kriterienkatalogs von Daniel Slick. Der RAD-Arzt zog daraus den Schluss, dass der Versicherte dazu tendiere, bei Beschwerdeschilderungen zu übertreiben. Er habe Verhaltensweisen gezeigt, durch welche Beschwerden übertrieben dargestellt würden. Klinisch-psychiatrisch habe keine erhebliche krankheitswertige psychische Störung ausgewiesen werden können. Der Versicherte leide unter einem Burn-out-Syndrom.