Im Rahmen der Begutachtung habe grundsätzlich auch eine Persönlichkeitsstörung ausgeschlossen werden können, da es an ausgeprägten Impulssteuerungsdefiziten bzw. an Defiziten der emotionalen Regulationsfähigkeit gefehlt habe. Indessen bejahte Dr. C das Vorliegen von Simulation und Aggravation. Zu diesem Ergebnis gelangte er einerseits aufgrund einer klassischen klinisch-psychiatrischen Simulations-/Aggravationsdiagnostik nach Klaus Foerster und andererseits mit den Methoden der neuropsychiatrisch-neuropsychologischen Malingering-Diagnostik anhand des Kriterienkatalogs von Daniel Slick.