Die Testergebnisse hätten deutlich ausgeprägte negative Antwortverzerrungen gezeigt. Die Validierung der Beschwerdeschilderung mittels MMPI-2-Tests habe ebenfalls ein sehr auffälliges Bild ergeben (12 von 13 Validitätsskalen auffällig). Damit seien auch beim MMPI-2-Beschwerdevortrag negative Antwortverzerrungen objektiviert. Die MMPI-2-Beschwerdeschilderung sei zudem als nicht valide einzustufen. Des Weiteren hätten auch die Ergebnisse der BVTs und Leistungstestung negative Antwortverzerrungen und Inkonsistenzen gezeigt. Aufgrund dieser Resultate habe man als Zusatzuntersuchung eine strukturell-bildgebende neuroradiologische Demenzabklärung veranlasst.