Weiter hätten die Angaben subjektiver Beschwerden mit einem nahezu unauffälligen psychopathologischen Befund kontrastiert. So habe der Explorand etwa über eine Vergesslichkeit berichtet, psychopathologisch jedoch eine intakte Merkfähigkeit und ein intaktes Erinnerungsvermögen gezeigt. Er habe sich als affektiv schwingungsfähig erwiesen. Antriebsprobleme hätten nicht nachvollzogen werden können. Der Proband habe lebendig gewirkt, durch eine schwungvolle Redeweise und eine deutlich modulationsfähige Stimme, straffe Körperhaltung sowie facettenreiche Mimik und Gestik imponiert.