Derealisations- und Depersonalisationserlebnisse habe der Explorand bei der Untersuchung bejaht. Allerdings habe er keine konkreten, erlebnishaft nachvollziehbaren und emotional stimmigen Schilderungen konkretisieren können. Weiter habe der Versicherte erwähnt, er müsse sehr oft Dinge wieder nachkontrollieren. Konkrete Schilderungen entsprechender Situationen habe er jedoch nicht angegeben. Ferner erweise sich der Versicherte als affektiv deutlich schwingungsfähig, er wirke lebendig und seine Vitalität sei spürbar. Eine Antriebsminderung oder Angstsymptome hätten sich nicht valide befunden lassen.