Daher lasse sich eine Diskrepanz zwischen subjektiver Beschwerdeangabe und klinischer Wahrnehmung konstatieren. Auch Konzentrationsstörungen hätten sich klinisch-psychiatrisch nicht validieren können. Der Explorand habe während der beiden psychiatrischen Untersuchungen eine breite, hellwache, ausdauernde und elastische Aufmerksamkeit gezeigt und konzentriert mitgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Denkvermögen erkannte der RAD-Arzt ebenfalls eine Diskrepanz zwischen Beschwerdeschilderung und klinischer Wahrnehmung. Derealisations- und Depersonalisationserlebnisse habe der Explorand bei der Untersuchung bejaht.