Dieses basierte auf diversen Untersuchungen vom 10., 11., 12., 17. und 18. September 2013. In der Expertise begründete Dr. C die Notwendigkeit einer RAD-internen versicherungspsychiatrisch-neuropsychologischen Abklärung der arbeitsbezogenen, beruflichen Funktions- und Leistungsfähigkeit mit dem Vorliegen divergierender Beurteilungen durch den behandelnden Psychiater, der den Versicherten seit Jahren betreue, und den Gutachter Dr. B, der den Versicherten 75 Minuten gesehen habe. 3.7.1. Zur Erfassung der subjektiven Beschwerden des Versicherten führte Dr. C ein halbstrukturiertes psychiatrisches Interview durch (PSE [Present State Examination]).