Alsdann wies er auf die krankheitsfremden Faktoren hin. Diese seien als überwiegend zu betrachten für den Umstand, dass der Versicherte aktuell keine Arbeitstätigkeit mehr ausübe. Bei der Beantwortung der vom Versicherer gestellten Fragen führte er aus, es sei fraglich, von was für einer anhaltenden Gesundheitsschädigung auszugehen sei, zumal die angegebene Diagnose einer depressiven episodischen Erkrankung als grundsätzlich sehr gut behandelbar anzusehen sei. 3.5. Am 7. August 2013 hielt RAD-Arzt Dr. C fest, die vom Versicherten berichteten kognitiven Beschwerden könnten bei Erschöpfungsdepressionen vorkommen.