BGer-Urteil 9C_813/2009 vom 11.12.2009 E. 2.1). 2.5. Hinsichtlich des Beweiswerts eines ärztlichen Gutachtens oder eines ärztlichen Berichts ist entscheidend, ob die betreffenden Angaben für die Beantwortung der gestellten Fragen umfassend sind, auf den erforderlichen allseitigen Untersuchungen beruhen und die geklagten Beschwerden berücksichtigen.