Nach Eingang der Expertise vom 11. Juli 2016 erhielten sie Gelegenheit, sich dazu zu äussern, wovon sie Gebrauch machten. Dabei legte die Verwaltung ihrer Eingabe eine Stellungnahme von RAD-Arzt Dr. C bei (vgl. Protokolleintrag vom 31.8.2016). Hierzu liess sich der Versicherte wiederum vernehmen. Er beantragte zudem, die RAD-Beurteilung sei den Gerichtsgutachtern zur Stellungnahme zu unterbreiten. D. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte der Rechtsvertreter von A am 7. November 2016, dass auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung verzichtet werde.