Mit Verfügung vom 20. Oktober 2014 entschied die IV-Stelle wie vorbeschieden. B. Beschwerdeweise liess A beantragen, die Verfügung vom 20. Oktober 2014 sei aufzuheben und es seien ihm die gesetzlichen Leistungen (Rente und Eingliederungsmassnahmen) auszurichten. Er verlangte die Anordnung einer verwaltungsexternen Begutachtung sowie die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung, anlässlich welcher das Gericht ihn persönlich zu befragen habe. Die IV-Stelle schloss in ihrer Vernehmlassung auf vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. C. Mit Beweisverfügung vom 11. November 2015 ordnete das Gericht eine psychiatrische/neuropsychiatrische Begutachtung durch Prof. Dr. med.