Die versicherungspsychiatrisch-neuropsychologischen Abklärungen und die elektrophysiologische Funktionsdiagnostik (im Folgenden auch als Hirnstrommessungen bezeichnet) mittels quantitativer Elektroenzephalographie (QEEG) und ereigniskorrelierter Potentiale (ERP) fanden am 10., 11., 12., 17. sowie 18. September 2013 statt. Am 28. Oktober 2013 besprach Dr. C die Ergebnisse seiner Abklärungen im Rahmen einer Konsensbeurteilung mit Dr. phil. D, Psychophysiologist und Psychotherapist. Zusätzlich veranlasste die IV-Stelle eine externe MRI-Untersuchung des Schädels.