Inwiefern das Bundesgericht zwischen Frau und Transfrau eine Unterscheidung vornahm, kann dem einschlägigen Urteil nicht entnommen werden. Die Verwaltung verkennt die Tatsache, dass das Bundesgericht die für Frauen entwickelten Grundsätze betreffend der Perückenversorgung im erwähnten Urteil konsequenterweise bei einer Transfrau anwendete. Dementsprechend widerspricht das im KHMI stipulierte leistungsbegründende Erfordernis eines akuten Gesundheitsschadens für den Anspruch auf Perücken bei Frauen der Rechtsprechung. Von der Verwaltungsweisung muss in diesem Fall abgewichen werden.