Bereits aufgrund der gestellten Diagnose und des festgestellten Ausmasses des Haarverlusts anhand der Ludwig-Skala ist von einer grossen Beeinträchtigung der äusseren Erscheinung als junge Frau auszugehen. Irrelevant ist die Frage, ob nebst der physischen auch eine psychische Beeinträchtigung vorliegt, wobei die IV-Stelle der Beschwerdeführerin immerhin auch eine gewisse seelische Belastung zuerkennt.